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Abmahnung und Modifizierte Unterlassungserklärung (Muster)Informationen und Tipps zum Urheberrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Handlungsempfehlungen und Tipps zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bei einer AbmahnungSoweit berechtigt eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird, kann ein Anspruch des Verletzten bestehen, dass zugrunde liegende Verhalten zukünftig zu unterlassen. Diesem Unterlassungsanspruch ist erst dann genüge getan, wenn die Wiederholungsgefahr weiterer gleichgearteter Rechtsverletzung entfällt. Nach Ansicht des BGH (Bundesgerichtshof) kann davon erst dann ausgegangen werden, wenn eine hinreichend ernsthafte Erklärung vorliegt, dass im Kern gleiche Rechtsverletzung zukünftig nicht erneut begangen werden (so genannte Unterlassungserklärung). Diese Erklärung muss strafbewehrt sein, also für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsversprechen eine Vertragsstrafe ausloben. Wird der Unterlassungsanspruch des Verletzten nicht innerhalb der gesetzten (häufig sehr kurzen) Frist durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt, droht der Erlass einer Einstweilige Verfügung durch ein (Land)Gericht. Die Einstweilige Verfügung kann der Verletzte beantragen, um einen schnellen Schutz (aufgrund der besonderen Dringlichkeit die sehr kurz gesetzte Frist) vor weiteren Rechtsverletzungen zu erlangen. In keinem Fall sollte die regelmäßig mit der Abmahnung versandte Unterlassungserklärung desjenigen unterzeichnet werden, dessen Rechte vermeintlich verletzt sind. Diese Erklärungen sind häufig mit Verpflichtungen versehen (so genannten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung), welche nicht zu übernommen zu werden brauchen und werden bei bedingungsloser Akzeptanz gerichtlichtlich teilweise als (abstraktes) Schuldanerkenntnis gewertet. Um nicht den Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu riskieren, empiehlt es sich deshalb gegebenenfalls eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die modifizierte Unterlassungserklärung stellt eine Erklärung dar, mittels derer der Unterzeichner zwar verpflichtet wird für die Zukunft die vorgeworfenen Rechtsverletzungen nicht zu begehen, jedoch für die Vergangenheit kein Schuldeingeständnis (und keine Schadensersatz- und Kostentragungsverpflichtung) übernimmt. Um die komplizierten Form- und Formulierungsvoraussetzungen so zu erfüllen, dass die modifizierte Unterlassungserklärung durch denjenigen, dessen Rechte vermeintlich verletzt wurden, angenommen wird, empfielt es sich diese durch eine versierte Rechtsanwaltskanzlei erstellen zu lassen. Dies auch, da die modifizierte Unterlassungserklärung eine rechtliche Wirkung für 30 Jahre entfaltet. Es ist deshalb auch davon abzuraten eine allgemeine, aus dem Internet entnommene Vorlagen zu verwenden, die gegebenenfalls eine zu weitreichende Verpflichtung enthält oder nicht weitreichend genug formuliert ist um die Wiederholungsgefahr für die vorgeworfene oder ähnliche Rechtsverletzungen (z.B.: andere noch vom jeweiligen Rechteinhaber abgemahnte gleichgeartete Rechtsverletzungen an Musik- oder Filmtiteln) zu beseitigen. Hier finden Sie beispielhaft eine allgemeinen Vorlage einerModifizierte Unterlassungserklärung
… (Ihr Name und Adresse) - Unterlassungsschuldner/in - rechtsverbindlich jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, dass heißt auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens, gegenüber der … (Gegnername und Adresse) - Unterlassungsgläubiger/in - 1. es ab sofort zu unterlassen, … (hier das beanstandete Verhalten nennen, z.B.: urheberrechtlich geschützte Filme der Firma... oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen); 2. für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Verletzung des Unterlassungsversprechens zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den/ die Unterlassungsgläubiger/in, deren Höhe von der/den UnterlassungsgläubigerIn nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Ort, Datum Weitere Verpflichtungen, z.B. hinsichtlich der Übernahme von Kosten und Gebühren eines involvierten Rechtsanwalts oder eine (pauschale) Schadenersatzsumme müssen und sollten nicht im Rahmen der Unterlassungserklärung als Verpflichtung übernommen werden. Auch kann durch Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung lediglich selbst eine Verpflichtung übernommen werden. Der Empfänger kann dadurch nicht verpflichtet werden (sprich: es kann nicht ohne das der Adressat zustimmt einseitig bestimmt werden: „mit der Zahlung der genannten Beträge sind sämtliche Ansprüche aus dieser Angelegenheit, auch gegenüber Dritten bestehende Schadensersatzansprüche, vollständig abgegolten“). Letzteres wäre allerdings sinnvoll. Vor dem Hintergrund, dass es sich bereits mit Abgabe der Unterlassungserklärung empfiehlt auch die übrigen geltend gemachten Ansprüche (Rechtsanwaltsgebühren, Schadenersatz als Lizenzanalogie, ect.) abzuwehren bzw. zu verhandeln, sollten auch bei den Verhandlungen keine Selbstversuche unternommen werden. Unsere Erfahrung ist, dass es dem Einzelnen nicht oder nur ungenügend gelingt die Forderungen eigenhändig zu reduzieren. Insbesondere wird die Angelegenheit häufig nicht abschließend und rechtssicher erledigt. Demgegenüber kann es durch versierten Rechtsrat häufig gelingen, dass die Gegenseite auf (einen erheblichen Teil) der Forderungen verzichtet, ein Rechtsstreit vermieden und ein Ergebnis erzielt wird, welches den entstandenen Schaden minimiert. Unser Angebot:Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung und für die Abwehr der Ansprüche bzw. Verhandlungen mit der Gegenseite benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft, ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht. Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen
( Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden. Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich. |
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just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen
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