Abmahnung Bushido - Rechtsanwälte Bindhard Fiedler Zerbe

Informationen zur Urheberrechtsverletzung in peer-to-peer-Netzwerken

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Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler und Zerbe mahnen für Bushido wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab

wegen: Urheberrechtsverletzung in peer-to-peer Netzwerken

Rechteinhaber: Bushido (alias Anis Mohamed Youssef Ferchichi)
Rechtsvertreter: Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe, Linden am Main

Der Rapper Bushido (alias Anis Mohamed Youssef Ferchichi) lässt durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken, Filmwerken und Textwerken in Peer-to-Peer Netzwerken (häufig eDonkey, aber auch Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent, eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum upload zur Verfügung gestellt worden. Ferner wird teilweise eine Verletzung des Markennamens Bushido moniert.

Abmahnungen erfolgten zum Beispiel für die in dem Film "Zeiten ändern Dich" verwendeten Musikwerke deren Urheber oder Miturheber Bushido ist:
- Zeiten ändern sich
- 23 Stunden Zelle
- Reich mir nicht deine Hand
- Alles wird gut
- Vergeben & vergessen
- Alles verloren
- 4, 3, 2, 1
- Zeiten ändern Dich

ferner für folgende Einzeltitel und Alben:
- Bushido produziert Sonny & Black & Frank White: Eine Chance / Zu Gangsta
- Bushido produziert Sonny & Black & Frank White: Carlo Cokxxx Nutten 2
- Bushido - 16 - Kickboxer
- Bushido - 7
- Bushido - Das Beste
- Bushido - Das Beste 7
- Bushido - Gibt es dich?
- Bushido - Heavy Metal Payback (auch als Limited Edition und Live) CD-Album
- Bushido - Jenseits von Gut und Böse
- Bushido - Keine Sonne
- Bushido - Staatsfeind Nr. 1
- Bushido - Sonnenbank Flavour
- Bushido - Von der Skyline zum Bordstein zurueck
- Bushido - Wärst du immer noch hier?
- Bushido - Zeiten ändern Dich Deluxe Edition DVD
- Bushido feat. J-Luv - Vergiss mich
- Bushido feat. Karel Gott - Für immer jung - VA - Bravo Black Hits Vol. 20 (2009) - R&B
- Bushido feat. Kay One - Fackeln im Wind
- Bushido, Fler & Kay One - Berlins Most Wanted
- Chakuza feat Bushido - Eure Kinder
- Ersguterjunge Sampler Vol.3 - Alles Gute kommt von unten
- Kay One - Kenneth allein zu Haus
- Kay One - Ich breche die Herzen auf
- Sido & Bushido - 23 (Album)
- Sido & Bushido - So mache ich es (Titel)

und folgende Textdokumente:
- Bushido und Lars Amend - Bushido Biografie (PDF)
- Das Buch Bushido - Biografie 2008

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programmen mittels einer Antipiracy Software ermittelt. Anhand der IP-Nummern werden über ein Auskunftsverlagen beim jeweiligen Provider die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

Es wird grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der Rechte, die unverzügliche Beseitigung der streitgegenständlichen Dateien und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von aktuell EUR 350,-- (früher regelmäßig EUR 500,--) für einen einzelnen Titel (EUR 600,-- für mehrere einzelne Titel); EUR 700,-- für ein Album bzw. ein Musikwerk aus dem Film "Zeiten ändern Dich" (früher EUR 800,-- für ein Album und EUR 1.250,-- für mehrere Alben) verlangt. Als Streitwert werden dabei EUR 10.000,-- für einen Einzeltitel und EUR 30.000,-- für ein Album (für mehrere Alben: EUR 60.000,--) zu Grunde gelegt.

Die abgemahnten Werke befinden sich teilweise auf so genannten Samplern, die eine Zusammenstellung von verschiedenen Musiktiteln unterschiedlicher Rechtsinhaber enthalten. Da es sich bei jedem genannten Titel um ein einzelnes Werk handelt, bei dem die Urheber häufig unterschiedlich sind, kommt es vor, dass durch eine oder mehrere Kanzleien für verschiedene Rechteinhaber Abmahnungen ausgesprochen werden. Auch kann es für ein Werk mehrere Urheber (Text, Komposition, exklusive Lizenzrechte) geben, die als Rechteinhaber abmahnen lassen.

Nähere Informationen über die Sampler und welche Werke darauf abgemahnt werden, stehen Ihnen hier zur Verfügung: Trackliste der Tonträger.

    Dabei ist Bushido kein unbeschriebenes Blatt:

    Anfang November 2007 wurde bekannt, dass Bushido selber Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Für den Track „Mittelfingah“, den er zusammen mit King Orgasmus und Bass Sultan Hengzt 2001 veröffentlichte soll er ein Sample aus dem Lied „Mourning Palace“ der norwegischen Dark-Metal-Band Dimmu Borgir verwandt haben ohne die Band darüber zu informieren. Nach einem Rechtsstreit musste Bushido nun Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts zahlen. Zudem wirft die US-amerikanische Band Nox Arcana Bushido vor, für die Titel „Weißt du?“, „Kurt Cobain“ und „Blaues Licht“ von seinem Album „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ Musik von den Titeln „Beyond Midnight“, „No Rest For The Wicked“ und „Cthulhu Rising“ ohne Absprache verwendet zu haben. Die französische Gothic-Metal-Band Dark Sanctuary behauptete, Bushido habe sich für das Album Von der Skyline zum Bordstein zurück in mindestens acht Fällen von ihnen bedient.

    Im Kontext der Plagiatsvorwürfe gegen Bushido hat das Landgericht Hamburg am 23.02.2010 ein Urteil gesprochen, welches jedoch noch nicht rechtskräftig ist, also von Bushido noch angefochten werden kann. Das Hamburger Landgericht verurteilte den Rapper an die französische Gothic-Band "Dark Sanctuary" EUR 63.000,-- als so genannte Billigkeitsentschädigung als Gegenleistung für den immateriellen Schadenersatz zu zahlen, weil er für einige seiner Lieder "urheberrechtlich geschützte Tonfolgen" (so genannte Loops), sprich Melodien verwandt hat. Mit dem Urteil hat das Landgericht die Plagiatsvorwürfe gegen den "Gangster-Rapper" bestätigt. Insgesamt soll Bushido unerlaubt von 13 Liedern der Gothic-Band Dark Sanctuary Songfragmente verwendet und damit deren Rechte als Komponisten, Künstler und Inhaber der Verwertungsrechte verletzt haben. Die elf Alben, Singles und Sampler, auf denen die Songs veröffentlicht worden sind, dürfen laut Beschluss der Richter ab sofort nicht mehr verkauft werden. Bereits ausgelieferte Tonträger muss die Plattenfirma zurückrufen und vernichten. Aus dem Handel genommen werden sollen z.B. das Album "Von der Skyline zum Bordstein", die Sampler "Bravo Hits 56" und "The Dome Vol. 41". Die Plagiatsvorwürfe betreffen z.B. die Songs "Sex in the City", "Bloodsport", "Goldrapper", "Es ist ok", "Janine", "Träne aus Blut" oder "Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück".

    Hintergrund des juristischen Streits ist die Frage, ob bereits derjenige in die Urheberrechte eingreift, "der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt". Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen der Electroband Kraftwerk und dem HipHop-Produzenten Moses Pelham im November 2008 bereits dahingehend entschieden, dass die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung nur dann erlaubt sein kann, wenn ein eigenständiges Werk mit großem musikalischem Abstand zur ursprünglichen Tonfolge entsteht. Dies war nach Ansicht der Richter am Landgericht Hamburg im Fall Bushido gegen Gothic-Band Dark Sanctuary nicht der Fall. Im möglichen Berufungsverfahren muss sich gegebenenfalls das Oberlandesgericht Hamburg weiter mit dieser Frage beschäftigen.

Vorliegend muss die Frage gestellt werden, ob zumindest soweit es sich lediglich um einen Musiktitel handelt an dem ein urheberrechtlicher Verstoß moniert wird, § 97a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Anwendung findet (siehe dazu urhGDeckelung der Anwaltsgebühren auf EUR 100,--). Daneben sind, wie bei jeder Abmahnung im urheberrechtlichen Bereich, die Fragen der Beweisproblematik bei der Feststellung des Anschlussinhabers mittels der IP-Adresse, des Mißbrauchs des W-LAN Netzwerks durch Dritte und letztlich die Frage zu prüfen, ob eine Kappung der Rechtsanwaltsgebühren aufgrund der einfachen, routinemäßig erstellten Schreiben gleichen Inhalts ohne schwierige rechtliche Ausführungen (siehe dazu urhGKappung Rechtsanwaltsgebühren) angezeigt ist.

Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt. Zumindest teilweise werden diese Fälle an ein Inkassobüro zur weiteren Verfolgung des Anspruchs mit weiteren Kosten abgegeben (siehe: Schreiben der Intrum Justitia GmbH).

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.

Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.

Unser Rat:

  • in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können;
  • keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden;
  • nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
  • lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
  • eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
    - Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
    - Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
    - schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

Weitere Vorgehensweise:

Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.

Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen (Kontaktdaten). Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.

Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.

Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.

Lesen Sie hier weitere Hinweise:
Häufigen Fragen in Filesharing-Verfahren
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen

Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!

Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.

Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.

 

just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen   abmahnung@justlaw.de

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