|
Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der
Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt für die I-on New Media GmbH wegen Verletzungen des Urheberrechts im Internet ab
wegen: Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im
Internet
Rechteinhaber: I-on New Media GmbH
Rechtsvertreter: Kanzlei Baumgarten Brandt, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin
Die I-on New Media GmbH lässt durch die Rechtsanwälte
Baumgarten Brandt wegen einer
Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von
urheberrechtlichen geschützten Werken in Filesharing Systemen
(z.B. eDonkey, eDonkey2000, BitTorrent, eMule und kazaa) abmahnen.
Hintergrund ist die Behauptung es wäre ein Film zum
download bzw. upload angeboten worden.
Abmahnungen erfolgten bisher für folgende Filme:
- 7 Days - Seven Days
- All Souls Day - Dia De Los Muertos
- Death Note – The Last Name
- Flick
- Flick - Zombies sind auch nur Menschen
- Invitation Only
- Nightbreakers - The Undead
- Robo Geisha
- Sea Beast - Das Ungeheuer aus der Tiefe
- Shamo
- Slaughter
- Staunton Hill
- The Graves
- Twilight Thirst
- White Lightnin
- Who killed the King op Pop
- Wyvern - Rise of the Dragon
- Zombieworld
Dabei sollen die
Daten mittels einer speziellen Antipiracy-Software beweissicher dokumentiert worden sein und
laut eines Gutachtens gerichtsverwertbare Ergebnisse liefern.
An des Echtdaten des Verursachers gelangten die Rechtsanwälte
Baumgarten Brandt durch er IP-Adresse des Anschlussinhabers dessen Personendaten
ermittelt worden.
Nach Zitierung diverser Urteile wird die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe
von EUR 5.100,--, die Anerkennung der Schadenersatzansprüche aus
der Rechtsverletzung und die Kontenübernahmeverpflichtung
hinsichtlich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren verlangt.
Die Ansprüche sollen gegen Zahlung einer pauschalen Summe in
Höhe von rund EUR 850,00 als Schadenersatz und
für die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte (aber nur in dieser einen Angelegenheit !) erledigt sein.
Als Privatperson ohne fachkundige Unterstützung tätig zu werden, ist nicht empfehlenswert. Die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt verlangen bei Privatpersonen, die
versuchen die Ansprüche (teilweise) zurückzuweisen, aufgrund der "wegen einer weiteren zeit- und damit kostenintensiven Beschäftigung mit dieser Angelegenheit" regelmäßig
einen höheren, als den ursprünglich geforderten Betrag (vgl.
Eskalationschreiben).
Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei Baumgarten Brandt vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.
Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.
Unser Rat:
- in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete
Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die
geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden
können;
- keinesfalls die angefügte strafbewehrte
Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen
Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so
genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die
Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu
übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis
einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung
eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben
werden;
- nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
- lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf.
Foren bieten hilfreiche
Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen,
Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab
eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den
eigenen Fall zu nutzen;
- eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit
folgender Zielsetzung erfolgen:
- Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten
(Schadensbegrenzung);
- Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
- schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages
alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).
Weitere Vorgehensweise:
Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im
konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
Kontaktformular
oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.
Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen
( Kontaktdaten).
Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.
Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf
mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.
Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.
Lesen Sie hier weitere Hinweise:
Häufigen Fragen in Filesharing-Verfahren
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen
Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!
Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen
eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht
genügt, um sich
ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern
und zu voreiligen Entscheidungen treiben.
Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen.
Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.
|