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Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Wegen Verletzungen des Urheberrechts im Internet an Filmwerken sprachen die
Rechtsanwälte Baumgarten Brandt
Abmahnungen für die KSM GmbH aus
wegen: Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten
Filmwerken in Tauschbörsen
Rechteinhaber: KSM GmbH
Rechtsvertreter: Baumgarten Brandt Rechtsanwälte
Die KSM GmbH ließ durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt wegen
Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von
urheberrechtlich geschützten Filmwerken in
Internet-Tauschbörsen Abmahnungen aussprechen. Hintergrund war die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse (so genannte peer-to-peer Netzwerke wie z.B. Donkey, BitTorrent, eMule,
azureus, µTorrent und kazaa) im Internet
urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download
bzw. upload
zur Verfügung gestellt worden.
Abgemahnt wurden Urheberrechtsverletzungen an den Filmen:
- A very British Gangster
- Babysitter Wanted
- Battle in Seatle
- Battle of the Brave
- Beaufort
- Bloody Revenge - Die letzte Konsequenz
- Bloody Serial Killer
- Cass - Legend of a Hooligan
- College
- Das Vermächtnis der Azteken
- Der Fall Ted Bundy
- Devils Ground
- Detective K im Auftrag des Königs
- Die Brücke von San Luis Rey
- Die Scharfschützen - Der letzte Auftrag
- Dr. Strange
- Edge of the Empire - Der Kampf um das Königreich
- Fire Dragon Chronicles
- Fist Of The Warrior
- Gangsterland
- Gangsters - Essex boys
- Hell in Tangier
- Heroes of War
- Hulk vs. Wolverine
- Kamui - The Last Ninja
- Kill Fighter
- Kill Theory
- King of the Avenue
- Kokoda - Das 39. Bataillon
- Konfuzius
- Little Ashes
- Marvin: Tales Of Asgard
- Max Schmeling - Eine deutsche Legende
- Merlin und das Schwert Excalibur
- Midnight Chronicles
- Mutant Chronicles
- Never Surrender
- Nydenion - Krieg der Kolonien
- Planet Hulk
- Red Canyon
- Reflections of War
- Return to Sleepaway Camp
- Robin Hood - Beyond Sherwood Forest
- Scars of War - Kriegsnarben sind tief
- Shaolin
- Siegburg
- Smash Cut
- Snuff Massagcre
- Soldiers of War
- Space Prey – Der Kopfgeldjäger
- Space to the Living Dead
- Stadt der Gewalt
- Summers Moon
- Sweatshop
- Tal der Wölfe
- The Babysitters – Fuer Taschengeld mache ich alles
- The Hooligan Club – Fear and Fight
- The Invincible Iron Man
- The Next Avengers: Heroes of Tomorrow
- The Sniper
- Thor Tales Of Asgard
- Ultimate Avengers
- War Killer – At the End of the Day
- Warlords
- Warrior Fighter
- Wunder einer Winternacht - Die Weihnachtsgeschichte
Dabei wurde grundsätzlich
die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
(Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die
eingegangene Verpflichtung EUR 5.100,--) wegen unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachung des
Films, die unverzügliche Beseitigung der streitgegenständlichen Dateien und
die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von
regelmäßig EUR 850,-- gefordert. Für den Fall, dass die Pauschale
nicht gezahlt würde, kündigten die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt eine Schadenersatzforderung von EUR 450,-- und die
Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren auf Grundlage eines
Streitwerts von EUR 50.000,-- in Höhe von EUR 1.379,-- an.
Als Privatperson ohne fachkundige Unterstützung tätig zu werden, ist nicht empfehlenswert. Die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt verlangen bei Privatpersonen, die
versuchen die Ansprüche (teilweise) zurückzuweisen, aufgrund der "wegen einer weiteren zeit- und damit kostenintensiven Beschäftigung mit dieser Angelegenheit" regelmäßig
einen höheren, als den ursprünglich geforderten Betrag (vgl.
Eskalationschreiben).
Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei Baumgarten Brandt vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden. Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der
Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung,
die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb
eines Rechtsstreits sein.
Unser Rat:
- in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete
Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die
geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden
können;
- keinesfalls die angefügte strafbewehrte
Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen
Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so
genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die
Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu
übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis
einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung
eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben
werden;
- nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
- lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf.
Foren bieten hilfreiche
Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen,
Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab
eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den
eigenen Fall zu nutzen;
- eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit
folgender Zielsetzung erfolgen:
- Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten
(Schadensbegrenzung);
- Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
- schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages
alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).
Weitere Vorgehensweise:
Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im
konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
Kontaktformular
oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.
Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen
( Kontaktdaten).
Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.
Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf
mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.
Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.
Aktueller Hinweis:
In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Forderungen aus Filesharing-Angelegenheiten im Klageweg geltend gemacht werden
(Mitte 2011 waren in diesem Zusammenhang alleine beim Amtsgericht München über 1400 Klagen anhängig)
oder an Inkassobüros durch Durchsetzung abgegeben werden.
Die in Foren häufig empfohlene Handlungsweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben
und keine Zahlung zu leisten oder die pauschale Behauptung durch Zahlung von EUR 100,00 erledigen zu wollen,
kommt dem Abgemahnten bei einer Klage teuer häufig zu stehen.
Weitere Hinweise zu häufigen Fragen finden Sie hier:
Häufige Fragen in Filesharing-Verfahren
- Beweiskraft von ermittelten IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
- Modifizierte Unterlassungserklärung selbst abgeben - Kosten reduzieren
- Missbräuchliche Massenabmahnungen bzw. Serienabmahnungen
- Deckelung der Anwaltsgebühren
- Kappung der Rechtsanwaltsgebühren bei einfachen, routinemäßig erstellten Schreiben gleichen Inhalts ohne schwierige rechtliche Ausführungen auf 0,3er Gebühr
- Abgabe einer vorbeugende modifizierten Unterlassungserklärung zur Vermeidung weiterer Abmahnungen
- Störerhaftung des WLAN-Betreibers - Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08)
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen
Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!
Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen
eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht
genügt, um sich
ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern
und zu voreiligen Entscheidungen treiben.
Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen.
Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.
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