Abmahnung Purzel-Video GmbH - C-S-R Rechtsanwälte

Informationen zur Urheberrechtsverletzung in P2P Netzwerken

Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

Die C-S-R Rechtsanwälte mahnt für die Purzel-Video GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab

wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken

Rechteinhaber: Purzel-Video GmbH, Geschäftsführer Martin Göbel, Industriestraße 69a, 98669 Veilsdorf
Rechtsvertreter: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei, Am Hardtwald 9, 76275 Ettlingen

Die Purzel-Video GmbH lässt durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen an Filmen Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerke der Purzel Video GmbH unberechtigt heruntergeladen bzw. zum upload angeboten worden.

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programme durch eine Antipiracy-Software ermittelt und durch die Feststellung von Hashwert (Dateikennung) und dem GUID (Global Unique Identifier) beweissicher dokumentiert. Bei der nachfolgenden Recherche über den jeweiligen Provider oder mittels Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft werden anhand der IP-Nummern die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende pornografischen Werke:


    - Alkoholisiert und enthemmt
    - Amateur Piss Nr. 2
    - Amateur Piss Nr. 5
    - Amateur Piss Nr. 7
    - Amateur Piss Nr. 10
    - Amateur Piss Speziell Nr. 14
    - Anales Inferno Nr. 1
    - Anal Qual Nr. 4
    - Anal Qual Nr. 6
    - Anal Qual Nr. 9
    - Anal Qual Nr. 11
    - Anal Qual Nr. 13
    - Arschparty Nr. 3
    - Bärenjäger 3
    - Beim Doktor Nr. 1
    - Bikinimädchen Nr. 1
    - Bikinizone 1
    - Best of Bikinimädchen Nr. 2
    - Best of Lesbo Teeny´s Nr. 4
    - Best of Lesbo Teeny´s Nr. 5
    - Best of Lesbo - Teeny´s 6
    - Casting + Fotzenspiel Nr. 1
    - Casting + Fotzenspiel Nr. 2
    - Casting + Fotzenspiel Nr. 3
    - Casting + Votzenspiel Nr. 4
    - Casting + Votzenspiel Nr. 8
    - Dicke Lippen - kleine Löcher Nr. 4
    - Dicke Lippen - kleine Löcher Nr. 7
    - Dicke Lippen - kleine Löcher Nr. 8
    - Dicke Lippen - kleine Löcher Nr. 9
    - Dicke Lippen - kleine Löcher Nr. 12
    - Dicke Lippen - kleine Löcher Nr. 13
    - Drunken zugeritten Nr. 1
    - Drunken zugeritten Nr. 5
    - Drunken zugeritten Nr. 9
    - Drunken zugeritten Nr. 12
    - Elegant Lolita Nr. 1
    - Elegant Lolita Nr. 2
    - Elegant Lolitas Nr. 3
    - Elegant Lolitas Nr. 7
    - Fotzenfasching
    - Frigidität 1
    - Frigidität 2
    - Gewichste Muschis 1
    - Gewichste Muschis 3
    - Gipsy-Girls drunken hard fuck
    - Gothic Lolitas Nr. 1
    - Gothic Lolitas Nr. 2
    - Gothic-Lolitas Nr. 3
    - Gothic-Lolitas Nr. 4
    - Gothic Lolitas Nr. 7
    - Gothic Lolitas Nr. 8
    - Große Schamlippen Nr. 4
    - Große Schamlippen 5
    - Große Schamlippen Nr. 6
    - Große Schamlippen 7
    - Große Titten enge Fotzen 1
    - Große Titten enge Fotzen Nr. 2
    - Große Titten enge Fotzen Nr. 3
    - Große Titten enge Fotzen Nr. 4
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 1
    - Ich brauche das Geld - Purzel hilft! Nr. 5
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 5
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 7
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 9
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 11
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 14
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 19
    - Ich brauche das Geld - Purzel hilft! Nr. 24
    - Ich brauche das Geld - Purzel hilft! Nr. 29
    - Ich brauche das Geld - Purzel hilft! Nr. 30
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 30
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 31
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 58
    - Ich bin jung und brauche das Geld! Nr. 59
    - Jacke Hammers Fötzenparade Nr. 1
    - Jacke Hammers Fötzenparade Nr. 3
    - Jacke Hammers Fötzenparade Nr. 9
    - Jacke Hammers Fötzenparade Nr. 12
    - Jacke Hammers Fötzenparade Nr. 13
    - Jacke Hammers Fötzenparade Nr. 15
    - Jacke Hammers Fötzenparade Nr. 16
    - Jacke Hammers Fötzenparade Nr. 17
    - Jacke Hammers Fötzenparade Nr. 19
    - Japan Girls Style Nr. 2
    - Japan Girls Style Nr. 3
    - Jubiläumsmuschis 3 Elitegirls
    - Lesbo Spezial Hart Nr. 2
    - Masturbation hart Nr. 3
    - Masturbation Nr. 1
    - Masturbation Nr. 2
    - Masturbation Nr. 3
    - Masturbation Nr. 4
    - Masturbation Nr. 5
    - Masturbation Nr. 12
    - Masturbation Nr. 17
    - Masturbation Nr. 19
    - Papa Bernd´s Häschen Nr. 2
    - Purzels Triangel Nr. 2
    - Purzel-Video Trailer-DVD Nr. 1
    - Purzel-Video Trailer-DVD Nr. 2
    - Schlafend gefickt 1
    - Schlafend gefickt 5
    - Sleeping Girl´s Nr. 2
    - Sleeping Girl´s Nr. 3
    - Sleeping-Girl´s Nr. 4
    - Sleeping Girl´s Nr. 5
    - Sleep Woman Fuck
    - Sommerträume junger Mädchen Nr. 2
    - Sommerträume junger Mädchen Nr. 3
    - Titten Teenys Nr. 1
    - Titten Teenys Nr. 3
    - Titten Teenys Nr. 4
    - Titten Teenys Nr. 5
    - Young Puss´s Nr. 1

Unter Berufung auf ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte nach urhG§§ 15ff. UrhG wird nach
urhG§ 97 UrhG ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz geltend gemacht. Die Rechtsanwaltsgebühren werden dabei auf Grundlage eines Streitwerts von EUR 30.000,-- mit
EUR 1.005,20 ermittelt. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 650,-- (je Datei) verlangt und für den Fall, dass nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt wird damit gedroht: "Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, ..., werden wir jedoch die volle Anwaltsgebühr - je nach dem Einzelfall - noch höhere Gebühren und einen höheren Schadenersatz geltend machen".

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden. Im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung im Strafverfahren, da das Angebot der besagten Filme zum upload nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklichen kann.

Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.

Aktueller Hinweis:
In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Forderungen aus Filesharing-Angelegenheiten im Klageweg geltend gemacht werden (Mitte 2011 waren in diesem Zusammenhang alleine beim Amtsgericht München über 1400 Klagen anhängig) oder an Inkassobüros durch Durchsetzung abgegeben werden.
Die in Foren häufig empfohlene Handlungsweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und keine Zahlung zu leisten oder die pauschale Behauptung durch Zahlung von EUR 100,00 erledigen zu wollen, kommt dem Abgemahnten bei einer Klage teuer häufig zu stehen.

Weitere Hinweise zu häufigen Fragen finden Sie hier:
Häufige Fragen in Filesharing-Verfahren
- Beweiskraft von ermittelten IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
- Modifizierte Unterlassungserklärung selbst abgeben - Kosten reduzieren
- Missbräuchliche Massenabmahnungen bzw. Serienabmahnungen
- Deckelung der Anwaltsgebühren
- Kappung der Rechtsanwaltsgebühren bei einfachen, routinemäßig erstellten Schreiben gleichen Inhalts ohne schwierige rechtliche Ausführungen auf 0,3er Gebühr
- Abgabe einer vorbeugende modifizierten Unterlassungserklärung zur Vermeidung weiterer Abmahnungen
- Störerhaftung des WLAN-Betreibers - Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08)
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen

Unser Rat:

  • in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können.
  • keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden.
  • nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
  • lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
  • eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
    - Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
    - Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
    - schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

Weitere Vorgehensweise:

Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.

Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen (Kontaktdaten). Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.

Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.

Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.

Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!

Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.

Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.

 

just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen   abmahnung@justlaw.de

www.justlaw.de