Abmahnung Verlagsgruppe Random House - Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Informationen zur Urheberrechtsverletzung in peer-to-peer-Netzwerken

Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für die Random House GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken ab

wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Tauschbörsen

Rechteinhaber: Verlag Random House GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München
Rechtsvertreter: Waldorf Frommer Rechtsanwälte (häufig: Rechtsanwalt Axel Gillessen),  Beethovenstraße 12, 80336 München

Die Verlagsgruppe Random House lässt durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschütztem Repertoire, vornehmlich Hörbücher, ebooks und Hörspiele in peer-to-peer Netzwerken (häufig eDonkey) Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende Werke:

    Allen Carr
    - Endlich Nichtraucher
    Catherine Millet
    - Das sexuelle Leben der Catherine M.
    Charlotte Link

    - Am Ende des Schweigens
    - Sturmzeit
    Charlotte Roche
    - Feuchtgebiete
    Christopher Paoloni

    - Eragon - Das Vermächtnis der Drachenreiter
    - Eragon - Die Weisheit des Feuers
    Danielle Steel
    - Die Erscheinung
    Dieter Bohlen
    - Der Bohlenweg
    Edgar Wallace
    - Die blaue Hand
    Elisabeth Georg
    - Nie sollst du vergessen
    - Undank ist der Väter Lohn
    Hakan Nesser
    - Und Piccadilly Circus liegt nicht in Kumla
    James Patterson
    - Die 2. Chance
    Jeffery Deaver
    - Das Gesicht des Drachen
    - Der Insektensammler
    John Grisham
    - Die Begnadigung
    - Die Bruderschaft
    John Sandford
    - Tödlicher Blick
    Joy Fielding
    - Nur, wenn du mich liebst
    Karin Slaughter
    - Entsetzen
    Marion Zimmer Bradley
    - Die Nebel von Avalon
    Max von der Grün
    - Vorstadtkrokodile
    Methusalem
    - Komplott
    Minette Walters

    - Das Echo
    - Fuchsjagd
    - In Flammen
    - Schlangenlinien
    Nicholas Sparks
    - Wie ein einziger Tag
    Robert Lawrence Stine
    - Nachts, Wenn Alles Schläft (Gänsehaut 9)
    Sidney Sheldon
    - Wen die Götter strafen
    Stephen King

    - Der dunkle Turm; Teil 1: Schwarz
    - Der dunkle Turm; Teil 7: Der Turm
    - Puls
    Tess Gerritsen
    - Die Chirurgin
    Thilo Sarrazin
    - Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen
    Trudi Canavan

    - Die Gilde der Schwarzen Magier; Die Rebellin
    Wladimir Kaminer
    - Ich bin kein Berliner
    - Küche totalitär
    - Russendisko
    - Schönhauser Allee

Dabei wird grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig insgesamt EUR 756,-- (teilweise auch EUR 606,--) verlangt, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 506,-- und einem pauschalen Schadenersatz von EUR 250,-- (teilweise auch EUR 100,--) zusammensetzt. Hintergrund ist häufig die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Repertoire unberechtigt zum upload zur Verfügung gestellt worden.

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.

Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.

Aktueller Hinweis:
In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Forderungen aus Filesharing-Angelegenheiten im Klageweg geltend gemacht werden (Mitte 2011 waren in diesem Zusammenhang alleine beim Amtsgericht München über 1400 Klagen anhängig) oder an Inkassobüros durch Durchsetzung abgegeben werden.
Die in Foren häufig empfohlene Handlungsweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und keine Zahlung zu leisten oder die pauschale Behauptung durch Zahlung von EUR 100,00 erledigen zu wollen, kommt dem Abgemahnten bei einer Klage teuer häufig zu stehen.

Weitere Hinweise zu häufigen Fragen finden Sie hier:
Häufige Fragen in Filesharing-Verfahren
- Beweiskraft von ermittelten IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
- Modifizierte Unterlassungserklärung selbst abgeben - Kosten reduzieren
- Missbräuchliche Massenabmahnungen bzw. Serienabmahnungen
- Deckelung der Anwaltsgebühren
- Kappung der Rechtsanwaltsgebühren bei einfachen, routinemäßig erstellten Schreiben gleichen Inhalts ohne schwierige rechtliche Ausführungen auf 0,3er Gebühr
- Abgabe einer vorbeugende modifizierten Unterlassungserklärung zur Vermeidung weiterer Abmahnungen
- Störerhaftung des WLAN-Betreibers - Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08)
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen

 

Unser Rat:

  • in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können;
  • keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden;
  • nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
  • lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
  • eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
    - Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
    - Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
    - schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

Weitere Vorgehensweise:

Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.

Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen (Kontaktdaten). Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.

Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.

Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.

Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!

Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.

Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.

 

just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen   abmahnung@justlaw.de

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