Abmahnung Silwa Filmvertrieb AG - U+C Rechtsanwälte

Informationen zur Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer-Netzwerken

Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

Die U+C Rechtsanwälte mahnen für die Silwa Filmvertrieb AG wegen Urheberrechtsverletzung an geschützen Filmwerken ab

wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten P2P-Netzwerken

Rechteinhaber: Silwa Filmvertrieb AG, Essen
Rechtsvertreter: U + C Rechtsanwälte, Thomas Urmann, Tobias Hirschberger, Sebastian Stemmler, Florian Kuhn, Ladebahnhofstraße 26, Regensburg

Die Firma Silwa Filmvertrieb AG, ein Unternehmen welches in der Herstellung und im Vertrieb von Bild- und Tonträgern sowie Druckerzeugnissen im Bereich von Sex und Erotik tätig ist, lässt durch die U+C Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschützten Werken in Bit-Torrent-Netzwerken abmahnen. Zu dem Verbund der Silwa Filmvertrieb AG gehören die Unternehmen Videorama GmbH, die Puaka GmbH und die Happy Weekend, welche teilweise ebenfalls als Rechteinhaber Abmahnungen aussprechen lassen.

Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Peer-to-Peer-Netzwerk (z.B. eKad) ein urheberrechtlich geschütztes Werk zum upload angeboten worden. Abgemahnt worden die pornografischen Werke:
- Abuse Me 13: Süsse Füsse
- Anal-Granaten, Blasmäuler, dicke Euter
- Bedingungslos hörig
- Blas ihn hart, den dicken Prengel / Nachbarin Gerda
- Bohnerwachs und Bocksahne
- Das Beste aus 40 Plus
- Das Beste aus Anmacherinnen 11
- Das Beste aus Debütantinnen 12
- Das Beste aus Debütantinnen 13
- Das Beste aus Debütantinnen #15
- Das Beste aus Fetisch 2
- Das Beste aus Happy Video Privat
- Das Beste aus Happy Video Privat - Prall drall und tierisch geil
- Das Beste aus Harry S. Morgan’s Debütantinnen 15
- Das Beste aus Privat Pervers
- Das Beste aus Privat Pervers 2
- Das Beste aus Pussy Exzesse
- Das Beste aus Pussy Exzesse 3
- Das Beste von Videorama 4
- Das Beste von Vivian Schmitt 5
- Das Beste von Vivian Schmitt 7
- Das Beste von Vivian Schmitt 8
- Das Beste von Vivian Schmitt 9
- Das Beste von Vivian Schmitt 10
- Dicke Titten Die Nippel Hart Die Möpse Prall
- Die Putz Profis - Heisse Fotzen Feger
- Durchgeschrubbt & Abgewichst
- Feuchte Hoeschen
- Fick mich durch, Herr Nachbar / Mutti Report
- Frech in den Arsch gespritzt
- Freche Luder - abuse me 14
- Geile Flittchen
- Hausfrau Gerda spritzt ab Du Sau
- Heisser Quellsekt - harter Faustfick
- Kleine Huren - hart genommen
- Lena Nitro - Exzesse beim Porno-Dreh
- Lena Nitro - Flatrateficken
- Lena Nitro - Heisse Traeume
- Lena Nitro - Lust und Laster
- Lust Exzesse
- Mach mich fertig
- Massive Facials 3
- Meine neuen Nachbarn – Happy Hausfrau
- Muschi-Tuning/Vivian Schmitt
- Mutti-Report - Hausfrau und Ficksau
- Nachbarin Gerda
- Nachbarin Gerda 13
- Nachbarin Gerda - Fickt mich durch ihr geilen Böcke
- Nachbarin Gerda - Mach mich fertig, du geiler Hengst
- Nachbarin Gerda - Spritz ab Du Sau
- Party-Ficker
- Private Pussies 7 - Süsse Pfläumchen
- Private Pussies 8 - Geile Schnecken
- Puffgeschichten Dominas Huren Sklavenfotzen
- Saug mir den Stengel Schlampe
- Sextalk mit Kyra 07
- Sperma Spatzen
- Suesse Fuesse
- Tittenfieber 2010
- Tittenfieber 2011
- Transen-Lust
- Videorama - Blonde Biester
- Videorama - Das Beste aus Happy Hausfrau
- Videorama – Das Beste aus Maximum Perversum 18
- Videorama - Das Beste von Leonie 6
- Videorama - Das Beste von Vivian 6
- Videorama - Die geile Sau von nebenan
- Videorama - Heisse Lippen
- Videorama - Mutti Report
- Videorama - Orgasmus Fieber
- Videorama - Schwanger,dauernass und immergeil
- Videorama - Sextalk mit Kyra 5
- Videorama - Tittenfieber
- Videorama - Zicken ficken, denn sie haben es verdient
- Vivian Schmitt - 33cm
- Vivian Schmitt - Der Geschlechtsvollzieher
- Vivian Schmitt - Fick Party
- Vivian Schmitt - Haremsdamen
- Vivian Schmitt - Haus der Lust
- Vivian Schmitt- Party Ficker
- Wilde Titten Säue

An des Echtdaten des Anschlussinhabers gelangten die U+C Rechtsanwälte durch die IP-Adresse, welche mittels einer speziellen Antipiracy-Software in den Filesharing-Tauschbörsen ermittelt wird. Bei dem nachfolgenden Auskunftsersuchen beim Provider werden anhand der IP-Adresse die Anschlussinhaberdaten der Anschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

Zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr wird grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einem Streitwert von EUR 5.100,-- verlangt. Ferner wird auf Grundlage eines Streitwerts von EUR 25.000,-- als Schadenersatzes und für die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren die Zahlung eines (pauschalen) Betrages von regelmäßig EUR 650,-- gefordert.

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden. Im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung im Strafverfahren, da das Angebot der besagten Filme zum upload nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklichen kann.

Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.

Aktueller Hinweis:
In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Forderungen aus Filesharing-Angelegenheiten im Klageweg geltend gemacht werden (Mitte 2011 waren in diesem Zusammenhang alleine beim Amtsgericht München über 1400 Klagen anhängig) oder an Inkassobüros durch Durchsetzung abgegeben werden.
Die in Foren häufig empfohlene Handlungsweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und keine Zahlung zu leisten oder die pauschale Behauptung durch Zahlung von EUR 100,00 erledigen zu wollen, kommt dem Abgemahnten bei einer Klage teuer häufig zu stehen.

Weitere Hinweise zu häufigen Fragen finden Sie hier:
Häufige Fragen in Filesharing-Verfahren
- Beweiskraft von ermittelten IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
- Modifizierte Unterlassungserklärung selbst abgeben - Kosten reduzieren
- Missbräuchliche Massenabmahnungen bzw. Serienabmahnungen
- Deckelung der Anwaltsgebühren
- Kappung der Rechtsanwaltsgebühren bei einfachen, routinemäßig erstellten Schreiben gleichen Inhalts ohne schwierige rechtliche Ausführungen auf 0,3er Gebühr
- Abgabe einer vorbeugende modifizierten Unterlassungserklärung zur Vermeidung weiterer Abmahnungen
- Störerhaftung des WLAN-Betreibers - Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08)
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen

Unser Rat:

  • in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können;
  • keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden;
  • nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
  • lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
  • eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
    - Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
    - Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
    - schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

Weitere Vorgehensweise:

Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.

Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen (Kontaktdaten). Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.

Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.

Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.

Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!

Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.

Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.

 

just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen   abmahnung@justlaw.de

www.justlaw.de