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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für Sony Music Entertainment Germany GmbH/Sony BMG Music Entertainment wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke ab
wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Tauschbörsen
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH/Sony BMG Music Entertainment
Rechtsvertreter: Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12, 80336 München
Mit der Sony Music Entertainment Germany GmbH/Sony BMG Music Entertainment mahnt eins der
führenden deutschen Tonträgerunternehmen durch die Waldorf Frommer
Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund unlauterer Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen ab und fordert zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Hintergrund ist häufig die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Repertoire unberechtigt zum download bzw. zum upload zur Verfügung gestellt worden.
Die Sony BMG Music Entertainment wurde 2004 als Joint-Venture der Bertelsmann Music Group und Sony Music Entertainment gegründet. Zwar gaben Bertelsmann und Sony am 5. August 2008 die Auflösung des Joint Venture von Sony BMG bekannt, jedoch werden noch Rechte gehalten. Abmahnungen erfolgten an folgenden Werken:
Abgemahnt werden Musik-Werke:
und Hörbücher:
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 18) Kids Mission Maulwurf
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 19) Kids Spur in die Wildnis
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 20) Die Schmugglerinsel
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 126) Schrecken aus dem Moor
- Die drei Fragezeichen ??? Das verfluchte Schloss (zum Film)
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 128) Schatten über Hollywood
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 129) SMS aus dem Grab
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 130) Der Fluch des Drachen
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 131) Haus des Schreckens
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 132) Spuk im Netz
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 133) Fels der Dämonen
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 134) Der tote Mönch
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 135) Fluch der Piraten
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 136) ...und das versunkene Dorf
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 137) Pfad der Angst
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 138) Die geheime Treppe
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 139) Das Geheimnis der Diva
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 140) Stadt der Vampire
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 141) ...und die Fußball-Falle
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 142) Tödliches Eis
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 143) ...und die Poker-Hölle
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 144) Zwillinge der Finsternis
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 145) Die Rache des Samurai
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 146) Der Biss der Bestie
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 147) Grusel auf Campell-Castle
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 148) ...und die feurige Flut
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 149) Der namenlose Gegner
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 150) Geisterbucht: Rashuras Schatz - Flammendes Wasser - Der brennende Kristall (in 3 Teilen)
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 151) Schwarze Sonne
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 152) Skateboardfieber
- Die drei Fragezeichen ??? (Folge 153) …und das Fußballphantom
- Die drei Fragezeichen ???, Brainwash - Gefangene Gedanken (Sonderfolge)
- Fünf Freunde 82 - Und der verhängnisvolle Treibsand
- Hexe Lilly, Abenteuerbox
- Hexe Lilly, Der Drache und das magische Buch
- TKKG, Fünf Freunde retten die Honigbienen (Folge 90)
- TKKG, Das Geheimnis der Moorleiche (Folge 113)
- TKKG, Es geschah in einer Regennacht (Folge 153)
- TKKG, 163, Die Makler-Mafia (Folge 163)
- TKKG, 164, Operation Hexen-Graffiti (Folge 164)
- TKKG, 166, Das Mädchen mit der Kristallkugel (Folge 166)
- TKKG, 173, Die Skelettbande (Folge 173)
- Mario Barth, Deutsch-Frau/Frau-Deutsch
- Mario Barth, Männer sind Primitiv, aber Glücklich!
- Mario Barth, Männer sind Schweine, Frauen aber auch!
- Mario Barth, Männer sind peinlich, Frauen manchmal auch
- Michael Mittermeier - Achtung Baby!
Dabei werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadenersatz geltend gemacht. Es wird grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig EUR 856,--
bzw. 956,-- verlangt, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von grundsätzlich EUR 506,--
und einem pauschalen Schadenersatz von idR. EUR 350,-- bzw. 450,-- zusammensetzt.
Um den Rechtsverstoß festzustellen und einem Anschluss zuzuordnen haben die Sony Music Entertainment Germany GmbH und Sony BMG Music Entertainment durch ein Unternehmen mittels einer Antipiracy-Software in Peer-to-Peer Netzwerken (so genannten Tauschbörsen) feststellen lassen zu welchem Zeitpunkt und über welche IP-Nummer die streitgegenständliche Datei über eine Tauschbörse zum upload angeboten wurde. Der entsprechende Ermittlungsdatensatz liegt dem Schreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Regel bei. Anhand der IP-Nummer konnte dann durch einen richterlichen Beschluss der Provider (Anbieter des Anschlusses) verpflichtet werden die Echtdaten des Anschlussinhabers herauszugeben. Auch dieser Beschluss wird dem Abmahnschreiben regelmäßig beigefügt.
Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.
Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der
Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung,
die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb
eines Rechtsstreits sein.
Aktueller Hinweis:
In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Forderungen aus Filesharing-Angelegenheiten im Klageweg geltend gemacht werden
(Mitte 2011 waren in diesem Zusammenhang alleine beim Amtsgericht München über 1400 Klagen anhängig)
oder an Inkassobüros durch Durchsetzung abgegeben werden.
Die in Foren häufig empfohlene Handlungsweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben
und keine Zahlung zu leisten oder die pauschale Behauptung durch Zahlung von EUR 100,00 erledigen zu wollen,
kommt dem Abgemahnten bei einer Klage teuer häufig zu stehen.
Weitere Hinweise zu häufigen Fragen finden Sie hier:
Häufige Fragen in Filesharing-Verfahren
- Beweiskraft von ermittelten IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
- Modifizierte Unterlassungserklärung selbst abgeben - Kosten reduzieren
- Missbräuchliche Massenabmahnungen bzw. Serienabmahnungen
- Deckelung der Anwaltsgebühren
- Kappung der Rechtsanwaltsgebühren bei einfachen, routinemäßig erstellten Schreiben gleichen Inhalts ohne schwierige rechtliche Ausführungen auf 0,3er Gebühr
- Abgabe einer vorbeugende modifizierten Unterlassungserklärung zur Vermeidung weiterer Abmahnungen
- Störerhaftung des WLAN-Betreibers - Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08)
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen
Unser Rat:
- in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können;
- keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden;
- nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
- lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
- eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
- Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
- Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
- schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).
Weitere Vorgehensweise:
Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.
Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen ( Kontaktdaten). Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.
Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.
Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.
Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!
Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen
eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht
genügt, um sich
ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern
und zu voreiligen Entscheidungen treiben.
Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen.
Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft. |