Für Inhalt, Vollständigkeit und
Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnten für die
Firma Techland wegen Urheberrechtsverletzung von geschützter Software
ab
wegen: Urheberrechtsverletzung an Software in
Peer-to-Peer-Netzwerken
Rechteinhaber: Techland Sp. z. o.o., Polen
Rechtsvertreter: .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann,
Rothenbaumchaussee 193/195, 20149 Hamburg
Die Firma Techland ließ durch die .rka Rechtsanwälte
Reichelt Klute Aßmann wegen einer Urheberrechtsverletzung
aufgrund der unerlaubten Nutzung und Verwertung der seit Anfang Juli 2009 im
Handel befindlichen Software Call of Juarez - Bound in Blood
in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken Abmahnungen aussprechen.
Hintergrund war die Behauptung es wäre Software zum upload
angeboten worden.
Mittels Antipiracy-Software wurde regelmäßig der
Urheberrechtsverstoß festgestellt und dokumentiert. Über ein Auskunftsverfahren nach
§ 101 Abs. 9 UrhG
beim jeweiligen Provider wurde dann der Anschlussinhaber ermittelt.
Abmahnungen erfolgten bisher zum Beispiel für folgende Werke:
Call of Juarez 2 - Bound in Blood
Es wurde die Beseitigung der streitgegenständlichen Datei, die
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer
Vertragsstrafe von EUR 6.000,-- und die Zahlung eines pauschalen
Schadenersatzes für alle zivilrechtlichen Ansprüche in Höhe von
EUR 482,-- verlangt.
Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei rka. Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden. Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der
Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung,
die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb
eines Rechtsstreits sein.
Unser Rat:
- in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete
Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die
geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden
können;
- keinesfalls die angefügte strafbewehrte
Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen
Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits
sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte
Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung
die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert
festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter
der auflösenden Bedingung eines anders lautenden
gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden;
- nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu
verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die
später gegen Sie verwendet werden können;
- lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt
mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps
und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete
Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden.
Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte
Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
- eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit
folgender Zielsetzung erfolgen:
- Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren
Kosten (Schadensbegrenzung);
- Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu
zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
- schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit
Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche
des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind
(Schadensvorbeugung).
Weitere Vorgehensweise:
Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im
konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
Kontaktformular
oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.
Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen
( Kontaktdaten).
Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.
Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf
mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.
Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.
Aktueller Hinweis:
In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Forderungen aus Filesharing-Angelegenheiten im Klageweg geltend gemacht werden
(Mitte 2011 waren in diesem Zusammenhang alleine beim Amtsgericht München über 1400 Klagen anhängig)
oder an Inkassobüros durch Durchsetzung abgegeben werden.
Die in Foren häufig empfohlene Handlungsweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben
und keine Zahlung zu leisten oder die pauschale Behauptung durch Zahlung von EUR 100,00 erledigen zu wollen,
kommt dem Abgemahnten bei einer Klage teuer häufig zu stehen.
Weitere Hinweise zu häufigen Fragen finden Sie hier:
Häufige Fragen in Filesharing-Verfahren
- Beweiskraft von ermittelten IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
- Modifizierte Unterlassungserklärung selbst abgeben - Kosten reduzieren
- Missbräuchliche Massenabmahnungen bzw. Serienabmahnungen
- Deckelung der Anwaltsgebühren
- Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- Kappung der Rechtsanwaltsgebühren bei einfachen, routinemäßig erstellten Schreiben gleichen Inhalts ohne schwierige rechtliche Ausführungen auf 0,3er Gebühr
- Abgabe einer vorbeugende modifizierten Unterlassungserklärung zur Vermeidung weiterer Abmahnungen
- Störerhaftung des WLAN-Betreibers - Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08)
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen
Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!
Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen
eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht
genügt, um sich
ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern
und zu voreiligen Entscheidungen treiben.
Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen.
Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.
Adelebsen Ahnatal Allendorf Bad Harzburg Lauterberg Sachsa Baunatal Beverungen Bovenden Brakel
Calden Clausthal-Zellerfeld Dassel Duderstadt Einbeck Eschwege Friedland Gleichen Göttingen Großalmerode Gudensberg Hann Hann. Hannoversch Münden Hardegsen
Heiligenstadt Herzberg Hessisch-Lichtenau Höxter Hofgeismar Holzminden Kalefeld Kassel Katlenburg-Lindau Kaufungen Kreiensen Leinefelde Lohfelden Niestetal
Nordhausen Nörten-Hardenberg Northeim Moringen Mühlhausen Osterode Rosdorf Schauenburg Seesen Sondershausen Staufenberg Uslar Vellmar Warburg Wernigerode
Witzenhausen Wolfhagen Worbis Zierenberg
|