Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Informationen zur Urheberrechtsverletzung in peer-to-peer-Netzwerken

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Die Kanzlei Dr. Ulrich Bente mahnt für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen ab

wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Tauschbörsen

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, Kaufingerstraße 24, 80331 München
Rechtsvertreter: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin

Die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft mahnt durch Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente (zuvor erfolgten die Abmahnungen durch die Kanzlei Rechtsanwälte Diesselhorst, Bente, von Lojewski, Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin) wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund unerlaubtem Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen ab und fordert zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse (z.B. BitTorrent) im Internet ein urheberrechtlich geschützter Film unberechtigt zum downmload bzw. zum upload zur Verfügung gestellt worden.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende Filmwerke der Twilight-Saga):
- New Moon - Biss zur Mittagsstunde
- Twilight - Biss zur Morgenstunde

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels einer Antipiracy-Software der Firma LoogBERRY Information Technologies GmbH mit Sitz in Berlin ermittelt. Bei der nachfolgenden Recherche werden über den jeweiligen Provider anhand der IP-Nummern die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

Nach Zitierung diverser Urteile wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von EUR 10.000,-- (!), die Anerkennung der Schadenersatzansprüche aus der Rechtsverletzung und die Kostenübernahmeverpflichtung hinsichtlich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren verlangt. Dabei wird grundsätzlich die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags für die Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,-- und Schadenersatz in Höhe von EUR 300,--, also insgesamt in Höhe von regelmäßig EUR 806,-- verlangt.

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei Dr. Ulrich Bente vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.

Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.

Unser Rat:

  • in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können;
  • keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden;
  • nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
  • lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
  • eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
    - Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
    - Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
    - schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

Weitere Vorgehensweise:

Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.

Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen (Kontaktdaten). Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.

Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.

Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.

Lesen Sie hier weitere Hinweise:
Häufigen Fragen in Filesharing-Verfahren
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen

Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!

Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.

Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.

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