Abmahnung Universum Film GmbH - Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Informationen zur Urheberrechtsverletzung in peer-to-peer-Netzwerken

Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt für die Universum Film GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab

wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Tauschbörsen

Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Rechtsvertreter: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München

Die Universum Film GmbH mahnt durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund unlauterer Verwertung geschützter Film-Werke in Tauschbörsen ab und fordert zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Repertoire unberechtigt zum upload zur Verfügung gestellt worden.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende Werke:
- Arrietty - Die wundersame Welt der Borger
- Blitz
- Bruce Lee - Die Todeskralle schlägt wieder zu (uncut)
- Bruce Lee - Mein letzter Kampf
- Chatroom
- Colombiana
- Das Ende ist mein Anfang
- Der Auftragslover
- Der letzte Tempelritter
- Der Mandant
- Die Säulen der Erde (Teil 1, 2, 3, 4,)
- Eine ganz heisse Nummer
- In einer besseren Welt
- Ironclad
- Sacrifice
- Serengeti
- Tucker & Dale vs. Evil
- Winx Club 3D - Das magische Abenteuer

Die Universum Film GmbH mit Sitz in München ist eine Tochter der RTL Group, der TV und Film Division der Bertelsmann AG. Sie erwirbt auf dem nationalen und internationalen Markt Spielfilm- und Serienrechte und wertet diese im Kino- und Home Entertainment auf DVD und teilweise Blu-ray Disc aus. Als Koproduzent für nationale und internationale Filme ist die Universum Film GmbH ebenfalls aktiv. Zudem ist die Universum Film GmbH einer der führenden Independent-Videoanbieter (studiounabhängig) im deutschsprachigen Raum. Der Filmverleih ist ein junges Geschäftsfeld der Universum Film. Von der Universum Film GmbH werden u.a. folgende Titel angeboten: Die Tür, Enter The Void, Die Säulen der Erde, Lösegeld, Frozen -Eiskalter Abgrund, Djinn - Dämonen der Wüste, A Film With Me In It, Heartless, The New Daughter, Kites: The Remix - Auf der Flucht, Mamam ist kurz beim Friseur, Paintball, Shelter, Zeit der Trauer, Pippa Lee, Splice - Das Genexperiment. Weitere Titel sind angekündigt: Room in Room, Unthinkable Extended Cut, Jane´s Journey, Logic Room, Veronika beschliesst zu sterben, The Joneses - Verraten und Verkauft, Der kleine Nick, Karan & Arjun, The Road, Adèle und das Geheimnis des Pharaos, Das Ende ist mein Anfang, Marcello, Marcello, Ponyo - Das große Abenteuer am Meer, Dog Pound, Maos letzter Tänzer, Monga - Gangs of Taipeh, The lost future, The Killer inside me.

Es werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadenersatz geltend gemacht. Es wird grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von regelmäßig EUR 956,-- verlangt, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von grundsätzlich EUR 506,-- und einem pauschalen Schadenersatz von idR. EUR 450,-- zusammensetzt. Soweit behauptet wird, dass mehrere Teile des Films die Säulen der Erde zum upload angeboten wurden, erhöht sich die Summe (z.B. für drei Teile auf EUR 1.878,--, davon EUR 1.100,-- zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche und weitere EUR 778,-- für Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von EUR 30.000,-- bei zu Grundelegung einer 1,0 Geschäftsgebühr).

Um den Rechtsverstoß festzustellen und einem Anschluss zuzuordnen hat die Universum Film GmbH durch eine Unternehmen mittels einer Antipiracy-Software in Peer-to-Peer Netzwerken (so genannten Tauschbörsen) festellen lassen zu welchem Zeitpunkt und über welche IP-Nummer die streitgegenständliche Datei über eine Tauschbörse zum upload angeboten wurde. Der entsprechende Ermittlungsdatensatz liegt dem Schreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Regel bei. Anhand der IP-Nummer konnte dann durch einen richterlichen Beschluss der Provider (Anbieter des Anschlusses) verpflichtet werden die Echtdaten des Anschlussinhabers herauszugeben. Auch dieser Beschluss wird dem Abmahnschreiben regelmäßig beigefügt.

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.

Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.

Unser Rat:

  • in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können;
  • keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden;
  • nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
  • lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
  • eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
    - Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
    - Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
    - schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

Weitere Vorgehensweise:

Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.

Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen (Kontaktdaten). Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.

Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.

Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.

Lesen Sie hier weitere Hinweise:
Häufigen Fragen in Filesharing-Verfahren
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen

Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!

Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.

Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.

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