Abmahnung Videorama GmbH - U+C Rechtsanwälte

Informationen zur Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer-Netzwerken

Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

Die U+C Rechtsanwälte mahnen für die Videorama GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an geschützen Filmwerken ab

wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten P2P-Netzwerken

Rechteinhaber: Videorama GmbH
Rechtsvertreter: U + C Rechtsanwälte, Thomas Urmann, Tobias Hirschberger, Sebastian Stemmler, Florian Kuhn, Ladebahnhofstraße 26, Regensburg

Die Firma Videorama GmbH lässt durch die U + C Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschützten Werken in Bit-Torrent-Netzwerken abmahnen.

Dabei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Summe für Schadenersatz und die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts verlangt. Insgesamt saldiert sich der geforderte Betrag auf EUR 250,--. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Peer-to-Peer-Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Werk zum upload angeboten worden. Abgemahnt worden die pornografischen Werke:

    - 50 Plus - Altes Fleisch lässt sich gerne ficken
    - Arschgeile Flittchen
    - Berliner Gören Quickies - Angemacht & Abgefickt
    - Blonde Biester
    - Fick Fieber
    - Das Beste von Leonie Saint 3
    - Das Beste von Vivian Schmitt
    - Das Beste von Vivian Schmitt 3
    - Das Promiluder - Annina Ucatis
    - Das wirklich Beste von Gina Wild
    - Deutschland Privat - Klingelfotzen 4
    - Die Ferkels - Hau weg die Sahne
    - Die Methoden des Dr. Fist
    - Die reichen Omas von Paris
    - Ficken bis die Fotze glüht
    - Gerade 18 - Geile Küken
    - Gerade 18 - Scharfe Engel
    - Gina Wild, Ich will euch alle (Gangbang für Gina)
    - Gina Wild, Jetzt wird es schmutzig!
    - Gina Wild, Jetzt wird es schmutzig 2 - Ich will kommen!
    - Gina Wild, Joker: Die Sperma Klinik
    - Gina Wild, Durchgefickt
    - Gina Wild, Ich will kommen
    - Gina Wild, Im Rausch des Orgasmus
    - Gina Wild, Orgasmus Pur
    - Gina Wild 5, Gang Bang für Gina
    - Gonzo, Ficken bis die F*tze glüht
    - Gonzo, Gnadenstöße im F*tzensaft
    - Gonzo Girls 4
    - Hausfrauenreport - Verfickte Putzschlampen
    - Heisse Schenkel
    - Junge Debütantinnen - Zarte Knospen und feuchte Fötzchen
    - Kleine Jungfrauen
    - Leonie Saint, Late Night Leonie
    - Leonie Saint, Das Beste von Leonie
    - Leonie Saint, Extrascharf
    - Leonie Saint, Kaliber 39
    - Leonie Saint, Leonie ... jetzt komm´ ich
    - Leonie Saint, Mein Jungfernflug
    - Leonie Saint, Sperma auf der Zunge
    - Leonie Saint - das Biest
    - Maximum Perversum: Stoss mich Baby Ich will spritzen
    - Old Ladies Extreme: Arsch-Grotten... die Reichen Omas von Paris
    - Russische Fickluder
    - Saphira - Fick Mich
    - Saug mir den Stengel Schlampe
    - Seduce me 14
    - Swingtime mit Kyra
    - Teeny Exzesse, Lustgeschrei im Internat
    - Tittenfieber 2010
    - Vivian Schmitt, Heisse Ware
    - Vivian Schmitt - Extrem gefickt - 24 Stunden geil
    - Vivian Schmitt - Extreme Begierde
    - Vivian Schmitt - Fickfieber
    - Vivian Schmitt - Tierisch Heiss
    - Volles Rohr Durchgeknallt

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden. Im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung im Strafverfahren, da das Angebot der besagten Filme zum upload nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklichen kann.

Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.

Aktueller Hinweis:
In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Forderungen aus Filesharing-Angelegenheiten im Klageweg geltend gemacht werden (Mitte 2011 waren in diesem Zusammenhang alleine beim Amtsgericht München über 1400 Klagen anhängig) oder an Inkassobüros durch Durchsetzung abgegeben werden.
Die in Foren häufig empfohlene Handlungsweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und keine Zahlung zu leisten oder die pauschale Behauptung durch Zahlung von EUR 100,00 erledigen zu wollen, kommt dem Abgemahnten bei einer Klage teuer häufig zu stehen.

Weitere Hinweise zu häufigen Fragen finden Sie hier:
Häufige Fragen in Filesharing-Verfahren
- Beweiskraft von ermittelten IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
- Modifizierte Unterlassungserklärung selbst abgeben - Kosten reduzieren
- Missbräuchliche Massenabmahnungen bzw. Serienabmahnungen
- Deckelung der Anwaltsgebühren
- Kappung der Rechtsanwaltsgebühren bei einfachen, routinemäßig erstellten Schreiben gleichen Inhalts ohne schwierige rechtliche Ausführungen auf 0,3er Gebühr
- Abgabe einer vorbeugende modifizierten Unterlassungserklärung zur Vermeidung weiterer Abmahnungen
- Störerhaftung des WLAN-Betreibers - Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08)
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen

Unser Rat:

  • in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können;
  • keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden;
  • nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
  • lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
  • eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
    - Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
    - Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
    - schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

Weitere Vorgehensweise:

Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.

Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen (Kontaktdaten). Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.

Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.

Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.

Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!

Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.

Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.

 

just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen   abmahnung@justlaw.de

www.justlaw.de