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Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Die Rechtsanwälte SASSE & PARTNER mahnten für die Gelring Ltd. wegen unerlaubtem
Anbieten von Tonträgern (Bootlegs) ab
wegen: Urheberrechtsverletzung
Rechteinhaber: Gelring Ltd., Großbritannien
Rechtsvertreter: Rechtsanwälte SASSE & PARTNER, Eppendorfer Weg 93a, 20259 Hamburg
Die Gelring Ltd. mahnte durch die SASSE & PARTNER Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund unerlaubtem
Anbieten geschützter Werke ab und forderte
zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Hintergrund war die Behauptung, es wäre
über ebay unberechtigt ein Tonträger zum Verkauf angeboten
worden.
In dem Abmahnschreiben wieß die Kanzlei Sasse & Partner darauf hin,
dass die Künstler der Band Genesis sämtliche Rechte Bezug auf Genesis auf die jeweiligen
Auswertungsgesellschaften Michael Rutherford Limited, Anthony Banks Limited und Phil Collins
Limited übertragen haben. Diese wurden im Anschluss auf die Gelring Limited übertragen.
Abmahnungen erfolgten für folgende Tonträger:
- Genesis - BBC 1972 Swingin’ Pig
- Genesis - Live
- Genesis - Live 1980
- Genesis - Live At The Wembley Stadium 1987
- Genesis - Live in Montreal 1974
- Genesis - Live in Montreal (Swinging Pig Record’s)
- Genesis - Live USA 1986
- Genesis - The Great Lost Live Album Vol. 1
- Genesis - The Great Lost Live Album Vol. 2
- Genesis with Phil Collins Live USA Vol.1 und 2
Es wurden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadenersatz geltend gemacht. Dabei wurde grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung
mit einer Vertragsstrafe für den Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung in Höhe von EUR 5.001,00 verlangt. Die durch die
Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren wurden auf Grundlage eines Streitwerts von
regelmäßig EUR 15.000,00 berechnet. Zur pauschalen Abgeltung
wurde ein Betrag (je nach Streitwert) in Höhe von EUR 755,80 gefordert, seit neuestem auch ein pauschaler Betrag in Höhe von EUR 369,50.
Die Angelegenheit sollte ernst genommen werden. Im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonträger oder Bildtonträger (DVD)
sind in vergleichbaren Angelegenheiten bereits mehrfach gerichtliche Entscheidungen ergangen,
welche die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe
nach bestätigt haben (vgl.
AG Hamburg, Urteil vom 22.09.2011, Az. 35a C 160/11).
Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die
Rechtsanwälte SASSE & PARTNER vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine
Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung
der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische
Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.
Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.
Unser Rat:
- in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete
Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die
geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden
können;
- keinesfalls die angefügte strafbewehrte
Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen
Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so
genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die
Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu
übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis
einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung
eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben
werden;
- nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
- lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf.
Foren bieten hilfreiche
Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen,
Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab
eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den
eigenen Fall zu nutzen;
- eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit
folgender Zielsetzung erfolgen:
- Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten
(Schadensbegrenzung);
- Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
- schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages
alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).
Weitere Vorgehensweise:
Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im
konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
Kontaktformular
oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.
Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen
( Kontaktdaten).
Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.
Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf
mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.
Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.
Lesen Sie hier weitere Hinweise:
Häufigen
Fragen bei einer Abmahnung wegen einem Urheberrechtsverstoß
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen
Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!
Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen
eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht
genügt, um sich
ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern
und zu voreiligen Entscheidungen treiben.
Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen.
Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.
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