Abmahnung Pink Floyd Music Ltd. - Rechtsanwälte SASSE & PARTNER

Informationen und Tipps bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

Die Rechtsanwälte SASSE & PARTNER mahnen für die Pink Floyd Music Ltd. wegen unerlaubtem Anbieten von Tonträgern über ebay ab

wegen: Urheberrechtsverletzung

Rechteinhaber: Pink Floyd Music Ltd.
Rechtsvertreter: Rechtsanwälte SASSE & PARTNER, Eppendorfer Weg 93a, 20259 Hamburg

Die Pink Floyd Music Ltd. mahnt durch die SASSE & PARTNER Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund unerlaubtem Anbieten geschützter Werke ab und fordert zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Hintergrund ist die Behauptung, es wäre über ebay unberechtigt ein Tonträger zum Verkauf angeboten worden.

Abmahnungen erfolgten für folgende Werke:
- Pink Floyd - A CD Of Secrets
- Pink Floyd - BBC Transcription Services
- Pink Floyd - Eclipsed The Red Box
- Pink Floyd - Libest Spacement Monitor im 12 "Gimmix Cover"
- Pink Floyd - Live Amsterdam 1969
- Pink Floyd - Live Anthology
- Pink Floyd – Live at Pompeii
- Pink Floyd – Live in Hokkaido
- Pink Floyd - Live in Montreux 1971
- Pink Floyd - Live USA
- Pink Floyd - Moonlight Times
- Pink Floyd - Plays the animals
- Pink Floyd - Rare Beauties
- Pink Floyd - Rarities through the years
- Pink Floyd - Secrets Live (At Paris Theatre London) 1971
- Pink Floyd - Serious Intermission
- Pink Floyd - Stoned Alone
- Pink Floyd - The Best Of Tour 72 (Swinging´ Pig 1190)
- Pink Floyd - The Man And The Journey
- Pink Floyd - The Swingin` Pig 1990
- Pink Floyd - Tour 1972
- Pink Floyd – Ultra Rare Trax Vol. 2
- Pink Floyd meets Frank Zappa (Festival Actuel Amougies Belgium 25 Oct. 1969)

Es werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadenersatz geltend gemacht. Dabei wird grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von EUR 651,80 verlangt.

Die Angelegenheit sollte ernst genommen werden. Im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonträger oder Bildtonträger (DVD) sind bereits mehrfach gerichtliche Entscheidungen ergangen, welche die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestätigt haben (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 22.09.2011, Az. 35a C 160/11).

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei Rechtsanwälte SASSE & PARTNER vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese zu weitreichend formuliert ist und eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.

Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit vor weiteren Abmahnungen und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.

Unser Rat:

  • in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können;
  • keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden;
  • nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
  • lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
  • eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
    - Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
    - Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
    - schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

Weitere Vorgehensweise:

Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren Schritte mit Ihnen abspricht.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.

Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen (Kontaktdaten). Soweit Sie nach unserem Telefonat entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, liegen die Unterlagen dann bereits für eine umgehende Bearbeitung vor.

Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden.

Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich.

Lesen Sie hier weitere Hinweise:
Häufigen Fragen bei einer Abmahnung wegen einem Urheberrechtsverstoß
Beratungshilfe bei geringen Einkommen und Vermögen

Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!

Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.

Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft.

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