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RatgeberInformationen und Tipps zum Urheberrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. RaubkopieBegriff der RaubkopieRaubkopie ist ein dysphemischer Kunstbegriff für eine Kopie, die entgegen dem Willen von Urhebern oder Inhabern von Verwertungsrechten hergestellt oder verbreitet wird. Dabei suggeriert der Begriff, diese unerwünschte Kopie sei eine Rechtsverletzung oder sogar ähnlich wie ein Raub (gewaltsame Wegnahme fremden Eigentums) zu bewerten, d.h. als eine gemeingefährliche und sittenwidrige Handlung. Mit einer Werbekampagne Raubkopierer sind Verbrecher versuchten einige Rechteinhaberverbände seit etwa 2000 die mit der fortschreitenden Technik der Tauschbörsen teilweise einhergehenden urheberrechtswidrigen Praktiken und Wertvorstellungen zu bekämpfen. Als weniger stark mit Wertungen geladene Alternativbegriffe bieten sich Schwarzkopie und rechtswidrige Kopie an. Das Statistik der RaubkopienDer Industrieverband Business Software Alliance (BSA) veröffentlicht einmal im Jahr die so genannte Piracy Study, die die Verbreitung von illegalen Softwarekopien bestimmen soll und in den Medien regelmäßig zitiert wird. Insbesondere der errechnete Schaden und die Berechnungsgrundlage werden von Kritikern angezweifelt und für überzogen gehalten. In dem Berechnungsverfahren wird der „durchschnittliche Softwarebedarf“ eines PCs festgelegt und auf alle PCs hochgerechnet. Die Differenz zwischen der verkauften Software und dem angenommenen Bedarf eines PCs müssten, so die Studie, Schwarzkopien sein. Kritiker halten es hierbei für problematisch, dass die Studie freie und ältere Software nicht berücksichtigt. Habe also ein Nutzer nicht jedes Jahr seine ganze Software aktualisiert oder nutzt kostenlose Software, gehe dies in der Statistik als Nutzung illegaler Kopien ein. Zudem werde bei der Schadensberechnung angenommen, dass jeder Nutzer, der eine Schwarzkopie erstelle, das Geld für ein Original ausgegeben hätte, was insbesondere bei teurer Software unrealistisch sei. Kritisiert wird weiterhin, dass der „Softwarebedarf“ von wenigen Ländern auf 80 Länder hochgerechnet werde. Dabei könne nicht davon ausgegangen werden, dass der „Softwarebedarf“ in jedem Land in gleicher Höhe zu erwarten sei. 2004 wird ein Schaden von 32,7 Milliarden US-Dollar angenommen. Eine grundlegende Kritik an der Hochrechnung der „Schäden durch Raubkopien“ richtet sich gegen die Verwendung der gleichen Zählmethode wie bei materiellen Gütern, wie z. B. bei Gegenständen. Der Verkaufspreis wird mit der geschätzten Anzahl der Raubkopien multipliziert. Digitalisierte Medieninhalte können aber mit einem sehr geringen, oder ganz ohne, Aufwand kopiert werden, so dass der „Schaden“ eigentlich der entgangene Gewinn sei. Selbst wenn es einen völlig sicheren Kopierschutz für digitalisierte Medieninhalte gäbe, würde, so Kritiker, nur ein Bruchteil der Personen, welche eine „Raubkopie“ besitzen, das entsprechende Original anschaffen.
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