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RatgeberInformationen und Tipps zum Urheberrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Schutz von Software in BrasilienGrundlageDas Gesetz 9.609 vom 19. Februar 1998 schützt Computerprogramme auf ähnliche Weise wie das Urheberrechtgesetz. Eine Eintragung vor dem INPI ist nicht mehr erforderlich, aber ratsam, um ein Eintragungsdatum zu erhalten, das die Vermutung der Inhaberschaft impliziert. Die Eintragung erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr geheim. Für die Eintragung müssen mindestens folgende Informationen bereitgestellt werden: a) Informationen, die den Urheber und den Besitzer der Computerprogramme identifizieren, wenn letzterer nicht der Urheber ist, b) Identifikation und zweckmäßige Beschreibung der Computerprogramme, c) Auszüge aus den Computerprogrammen oder sonstige Informationen, die zur Identifizierung und zur Bestimmung ihrer Originalität ausreichen. Verträge über Technologietransfer von Computerprogrammen müssen beim INPI eingetragen werden, um Dritten gegenüber rechtswirksam zu sein. Für die Eintragung muss der Lieferant der Technologie dem Technologieempfänger den Quellecode, Dokumentation und alle übrigen relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Schutzdauer und SchutzrechteComputerprogramme werden im Gesetz literarischen Werken gleichgesetzt. Da sie aber im wesentlichen technischer Natur sind, gewährt das Gesetz den Benutzern bestimmte Rechte, die im Urheberrechtgesetz nicht vorgesehen sind. Der Computerrechtinhaber bzw. der Inhaber der Verwertungsrechte muss auf die technische Gültigkeit des Programms hinweisen. Er muss auch technische Unterstützung und Dienste für die Benutzer anbieten, die der adäquaten Bedienung des Computerprogramms entsprechend. Diese Leistungen müssen aber nicht unentgeltlich angeboten werden. Das Gesetz gewährt dem Urheber eines Computerprogramms eine Schutzdauer von 50 Jahren, gerechnet ab dem 1. Januar nach der Veröffentlichung oder nach der Schaffung, wenn eine Software nicht veröffentlicht wird. Wir danken der Patentkanzlei CRUZEIRO/NEWMARC Patentes e Marcas Ltda. für die Genehmigung zur Veröffentlichung dieser Publikation. |
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just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |