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RatgeberInformationen und Tipps zum Urheberrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Urheberrecht in BrasilienGrundlageWerke der Literatur und Kunst, wissenschaftliche Schriftwerke, Werke der Baukunst und Musik, pantomimische Werke der Tanzkunst, audiovisuelle und Werke der bildenden Künste, Übersetzungen und Adaptationen, Sammelwerke und Datenbanken werden unter anderen urheberrechtlichen Werken durch das Urhebergesetz vom 19. Februar 1998 geschützt (Gesetz Nr. 9.610). Das neue Gesetz dehnte den Katalog der geschützten Werke aus, um mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten. Computerprogramme, Datenzusammenstellungen und elektronische Datenübertragung sind im neuen Gesetz berücksichtigt. Das Gesetz gewährt dem Urheber Urheberpersönlichkeitsrechte, die geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers am Werk und die Verwertungsrechte schützen. Die Urheberpersönlichkeitsrechte gewähren dem Urheber das Urheberbezeichnungsrecht, das Recht auf Werkintegrität und das Veröffentlichungsrecht. Teile dieser Rechte werden nach dem Tod des Urhebers dem Rechtsnachfolger übertragen. Die Verwertungsrechte gewähren dem Urheber, oder den Lizenznehmer, ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, und das Recht, seine Urheberrechte zu übertragen oder Lizenz zu erteilen. Eine Eintragung der Werke, obwohl ratsam, ist zum Schutzzwecke nicht zwingend. Nicht urheberrechtlich geschützt sind: a) Ideen, normative Verfahren, Systeme, Methoden, oder mathematische Begriffe als solche; b) Schemata, Pläne oder Regeln, um geistige Taten umzusetzen, sowie Spiele oder Geschäfte; c) nicht ausgefüllte Formulare, die mit irgendeiner Art von wissenschaftlichen oder nicht wissenschaftlichen Informationen ausgefüllt werden sollen, und deren Anweisungen; d) Vertrags- oder Übereinkunftstexte, Gesetze, Dekrete, Anordnungen, gerichtliche Entscheidungen und andere offizielle Handlungen; e) allgemein gebrauchte Informationen, wie Kalender, Tagespläne, Karteien oder Untertitel; f) Namen und Titel im einzelnen; g) die kommerzielle oder gewerbliche Verwendung der in den Werken beinhalteten Ideen Schutzfrist der UrheberrechteDie Urheberrechte sind während des Lebens des Urhebers und 70 Jahre danach, ab dem ersten Januar nach seinem Tod gerechnet, geschützt. Ist der Urheber anonym oder benutzt er ein Pseudonym, werden die 70 Jahre ab den 1. Januar nach der Veröffentlichung der Werke gerechnet. Die 70 jährige Schutzfrist für audiovisuelle und photographische Werke wird ab dem 1. Januar nach der ersten Veröffentlichung gerechnet. Rechtsübertragung der LizenzDie Urhebernutzungsrechte können Dritten im ganzen oder in Teilen übertragen oder lizenziert werden. Der schriftliche Übertragungs- bzw. Lizenzvertrag muss vor einem Notar erfolgen. Die Nutzungsrechtübertragung gilt nur für das Land, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, es sei denn, andere Länder werden ausdrücklich eingeschlossen. Wir danken der Patentkanzlei CRUZEIRO/NEWMARC Patentes e Marcas Ltda. für die Genehmigung zur Veröffentlichung dieser Publikation. Adelebsen Ahnatal Allendorf Bad Harzburg Lauterberg Sachsa Baunatal Beverungen Bovenden Brakel Calden Clausthal-Zellerfeld Dassel Duderstadt Einbeck Eschwege Friedland Gleichen Göttingen Großalmerode Gudensberg Hann Hann. Hannoversch Münden Hardegsen Heiligenstadt Herzberg Hessisch-Lichtenau Höxter Hofgeismar Holzminden Kalefeld Kassel Katlenburg-Lindau Kaufungen Kreiensen Leinefelde Lohfelden Niestetal Nordhausen Nörten-Hardenberg Northeim Moringen Mühlhausen Osterode Rosdorf Schauenburg Seesen Sondershausen Staufenberg Uslar Vellmar Warburg Wernigerode Witzenhausen Wolfhagen Worbis Zierenberg |
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