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RatgeberInformationen und Tipps zum Urheberrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Verstoß gegen das Urheberrecht im InternetAbmahnung gegen Störer"Im Internet ist alles frei" Die allgemein gültige Meinung
„im Internet ist alles frei“ führt, vor allem auch durch die
ständig weiter ansteigende Zahl an Internetusern, dazu, dass
immer öfter in fremdes Urheberrecht eingegriffen wird. Dabei
ist es den Verursachern eines solchen Verstoßes, den so genannten
Störern, häufig gar nicht bewusst, dass fremde Urheberrechte
verletzt werden. Unabhängig davon schützt diese Unwissenheit
nicht vor den Konsequenzen, die sogar in einer strafrechtlichen
Verurteilung münden können. In
Was ist geschützt Durch zwei große Rechtsbereiche
wird „geistiges Eigentum“ geschützt: den gewerblichen Rechtsschutz
und das Urheberrecht. In
„Zu den geschützten Werken
der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme.
Das Urheberrecht schützt die Werke des Schöpfers bis
70 Jahre nach dessen Tod. Damit Schriftsteller jedoch Voraussetzungen
für den vollen Schutz für Ihre Arbeit erlangen, muss
das Werk veröffentlicht und erschienen sein. Nach
Schutz vor und Folgen von Urheberrechtsverletzungen Was können Sie bei einer Urheberrechtsverletzung tun? Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst entscheidend, ob Sie als Urheber oder als Verursacher/Störer betroffen sind. Der Urheber,
also der Schöpfer des Werkes ( „Der Urheber hat das ausschließliche
Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft diesen Rechtes dürfen
Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch
auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich
macht, in Verkehr gebracht werden“ ( Sollte eine andere Person in dieses
„Herrschaftsrecht“ eingreifen, z.B. durch unautorisierte Veröffentlichung
von Musikstücken, Texten, Gedichten oder sonstigen anderen
Schriften, kann diese dazu aufgefordert werden, diese Eingriffe
in die Rechte des Urhebers zu beseitigen und für die Zukunft
zu unterlassen (mittels einer so genannten
Abmahnung) und eine Erklärung mit
einem Vertragsstrafeversprechen abzugeben (so genannte
Als Verursacher und damit so genannter Störer hat man bei Erhalt einer Abmahnung die Wahl, diese vorbehaltlos zu unterzeichnen oder diese fachkundig überprüfen zu lassen. Letzteres empfiehlt sich in der Regel, da sich dadurch häufig die bei einer berechtigten Abmahnung entstehenden Kosten (die vom gegnerischen Anwalt zu zahlende Kostennote) reduzieren lassen. Davon, gar nichst zu unternehmen und erst einmal abzuwarten, kann dringend abgeraten werden, da dies die Gefahr birgt, dass der Inhaber des Urheberrechts seinen Anspruch auf Abgabe der eingeforderten Unterlassungserklärung mittels einer so genannten einstweiligen Verfügung gerichtlich durchsetzt, was in der Regel wesentlich höhere Kosten zur Folge hat. Was wir für Sie tun In unserer Kanzlei verfolgen wir schon seit langer Zeit Urheberrechtsverstöße. Dabei versuchen wir einen Interessenausgleich zwischen den Urhebern und den Störern, welche häufig relativ „unbedarft“ einen Urheberrechtsverstoß begehen, zu erzielen. Vornehmlich verfolgen (Beseitigung und Unterlassung) wir Urheberrechtsverletzungen im Bereich der unerlaubten Veröffentlichung von Texten und Musikproduktionen und wehren unberechtigte Forderungen auf Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen ab. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Adelebsen Ahnatal Allendorf Bad Harzburg Lauterberg Sachsa Baunatal Beverungen Bovenden Brakel Calden Clausthal-Zellerfeld Dassel Duderstadt Einbeck Eschwege Friedland Gleichen Göttingen Großalmerode Gudensberg Hann Hann. Hannoversch Münden Hardegsen Heiligenstadt Herzberg Hessisch-Lichtenau Höxter Hofgeismar Holzminden Kalefeld Kassel Katlenburg-Lindau Kaufungen Kreiensen Leinefelde Lohfelden Niestetal Nordhausen Nörten-Hardenberg Northeim Moringen Mühlhausen Osterode Rosdorf Schauenburg Seesen Sondershausen Staufenberg Uslar Vellmar Warburg Wernigerode Witzenhausen Wolfhagen Worbis Zierenberg |
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